FURCHTLOS. INKLUSIV. ECHT.

Schwangerschaftsabbruch

Ein kräftezehrender Prozess

In den meisten Praxen wurde mir am Telefon zu der ungewollten Schwangerschaft gratuliert.

Schwangerschaftsabbrüche sind ein viel diskutiertes Thema, bei dem leider viel zu oft über die Betroffenen gesprochen wird, anstatt sie selbst zu Wort kommen zu lassen. In Deutschland sind Abtreibungen nach wie vor rechtswidrig, aber sie bleiben straffrei, sofern sie innerhalb der ersten zwölf Wochen von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und zuvor ein Beratungsgespräch stattgefunden hat. Das Statistische Bundesamt hat hierzulande im Jahr 2024 106.000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Wie es sich anfühlt, diese Entscheidung treffen zu müssen und wie sie heute auf ihren Entschluss zurückblickt, darüber hat Diana mit Laura gesprochen.

Was ist eine Abtreibung?
Ein Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) ist die Beendigung einer Schwangerschaft vor der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs. In Deutschland ist er nach §218 StGB grundsätzlich strafbar, bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. nach verpflichtender Beratung – straffrei.

Triggerwarnung:

Schwangerschaftsabbruch, Stigmatisierung, psychische Belastung

Porträt einer lächelnden Frau mit Tattoos, vor einem blauen Dreieck auf schwarzem Hintergrund. Sie trägt ein glitzernde...

Interview: Diana Ringelsiep

Schwangerschaftsabbruch – wenn Theorie plötzlich zur eigenen Erfahrung wird

Hallo Laura, herzlich willkommen! Wir wollen heute über ein Thema sprechen, über das oft ausgerechnet diejenigen lautstark diskutieren, die selbst – mangels Gebärfähigkeit – gar nicht erst in diese Lage kommen können: Es geht um Schwangerschaftsabbrüche. Welche Berührungspunkte hattest du mit dem Thema, bevor du dich selbst für einen Abbruch entschieden hast?

Ich hatte über mein Studium und Unterhaltungen im Freundeskreis immer mal wieder Kontakt damit, aber nur auf einer sehr abstrakten Ebene. Im Bioethik-Kurs wird das ja auch gerne behandelt, um unterschiedliche ethische und moralische Konzepte an diesem Beispiel zu erklären. Und im Freundeskreis haben wir uns auch schon immer über unterschiedliche feministische Themen unterhalten. Doch es hat sich immer sehr weit weg angefühlt.

Wie sah dein Leben zu dem Zeitpunkt aus, als du schwanger geworden bist?

Ich war gerade im Erasmus in Norwegen. Es wurde gerade Sommer und meine letzten Wochen dort waren angebrochen. Die Uni war schon zu Ende und ich wollte meine Freizeit und meine letzten Sommertage in Norwegen genießen.

Schwangerschaftstest & erste Reaktionen

Gab es einen besonderen Anlass dafür, dass du einen Schwangerschaftstest gemacht hast?

Ja, es gab einen Verhütungsunfall. Ich hatte meine Periode zu dem Zeitpunkt allerdings schon seit zwei oder drei Monaten nicht mehr bekommen und daher immer mal wieder einen Schwangerschaftstest gemacht. Aber die waren alle negativ. Den letzten habe ich dann an dem Tag gemacht, als ich Norwegen verlassen habe. Ich habe mir da nicht viel bei gedacht, die anderen waren ja auch alle negativ. Ich wollte das Kapitel bloß vor meiner Abreise abschließen. Aber der Test war dann leider positiv.

Wie hast du dich gefühlt, als du das Ergebnis schwarz auf weiß in der Hand gehalten hast?

Schock. In dem Moment fühlte es sich an, als hätte jemand einen Eimer voller Eiswürfel in meinem Bauch ausgeleert und ich dachte nur: »Nein. Nein. Nein. Nein.« Mein damaliger Partner, von dem ich schwanger war, ist auch dagewesen. Ich bin sofort zu ihm rüber und er hat es mir schon am Gesicht angesehen: »Der Test ist positiv, oder?« Danach haben wir erst mal zusammen geweint.

Das stell ich mir superemotional vor, so ein Abreisetag ist in der Regel ja sowieso schon mit einem großen Gefühlschaos verbunden. Wie ging es dann weiter?

Ich habe schon auf dem Rückweg nach Deutschland meine Schwester angerufen und ihr gesagt, dass ich schwanger bin und gerne zu ihr kommen möchte. Das habe ich dann auch gemacht, kurz darauf habe ich meinen Eltern davon erzählt. Meine Schwester ist dann mit mir zum Beratungstermin und zu der gynäkologischen Untersuchung gegangen. Meine Eltern haben mich zum Abbruch begleitet.

Abtreibung: Schwierige Arztsuche & Hürden im System

Aber ganz so leicht war das ja nicht, deine Schwester wohnte nämlich in einer anderen Stadt als du, das heißt, du hattest dort gar keine eigene Gynäkologin. Wie bist du überhaupt so schnell an einen Termin gekommen?

Ich habe einfach alle Praxen durchtelefoniert. Und ich glaube, alle, die schon mal eine Gynäkologin gesucht haben, wissen, wie schwierig das ist. In meinem Fall kam noch etwas anderes erschwerend hinzu: Wenn ich am Telefon gesagt habe, dass mir ein positiver Schwangerschaftstest vorliegt und ich dringend einen Termin brauche, haben die meisten geantwortet: »Oh, das ist aber schön, herzlichen Glückwunsch. Da brauchen sie erst mal gar nichts machen, kommen sie doch in zwei Wochen mal rein.« Diesen Sprechstundenhilfen, nachdem sie mir überschwänglich gratuliert haben, zu antworten, dass ich die Schwangerschaft abbrechen möchte, ist mir sehr schwergefallen. Erst bei der sechsten oder siebten Praxis, die ich angerufen habe, hat mich die Arzthelferin gefragt, ob das eine gute oder schlechte Nachricht für mich sei und ob ich die Schwangerschaft behalten möchte. Das war mein großes Glück. Ich habe verneint und dann meinte sie, dass es in dem Fall schnell gehen müsse und hat mir einen Termin für den nächsten Morgen gegeben. Diese Telefonate waren sehr anstrengend für mich.

Dabei sollten doch gerade Arzthelfer:innen in gynäkologischen Praxen wissen, dass nicht jede Person, die dort anruft, glücklich über ihre Schwangerschaft ist.

Ja, das zeigt natürlich, mit wie wenig Aufwand man es Menschen in vulnerablen Situationen leichter machen kann. Das betrifft ja nicht nur den Empfang, sondern ganz viele Bereiche in der Gynäkologie. In den meisten Praxen hängen überall schwangere Bäuche an den Wänden. Das ist nicht nur für Menschen schwer, die einen Schwangerschaftsabbruch möchten, sondern auch für Personen, die gerade eine Fehlgeburt hatten. Ein hochschwangerer Bauch ist daher nicht unbedingt der Anblick, den alle Patientinnen haben möchten, wenn sie im Wartezimmer sitzen.

Schwangerschaftsabbruch – Fristen & rechtlicher Rahmen
Schwangerschaftsabbrüche sind nach §218 StGB grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber straffrei bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: verpflichtende Beratung und Einhaltung der Frist.

  • Frist: bis 12 Wochen nach Empfängnis (≈ 14. SSW nach letzter Periode).
  • Medizinische oder kriminologische Indikation: keine Frist, wenn die Gesundheit der Schwangeren ernsthaft gefährdet ist bzw. nach Vergewaltigung (ärztliche/behördliche Voraussetzungen erforderlich).

Wichtig: Die konkrete Umsetzung (z. B. Wartezeiten, Nachweise) klärst du vorab bei Beratungsstelle oder Praxis.

Du hattest in dieser Praxis zwar Glück mit der Arzthelferin, die deinen Anruf entgegengenommen hat, aber die Untersuchung ist ja eher unglücklich verlaufen. Was war da los?

Die Ärztin hat einen Ultraschall gemacht, was routinemäßig passiert, um festzustellen, wie weit die Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist. Allerdings hat sie mich zu keinem Zeitpunkt gefragt, ob ich den Ultraschall sehen möchte, sondern einfach angefangen, mir sehr detailliert das Ultraschallbild zu beschreiben. Ich weiß noch genau, dass sie sagte: »Und da sieht man auch schon den Herzschlag.« Das kann in so einer Situation natürlich aufwühlend sein. Es gibt sicher auch Menschen, die den Ultraschall vor dem Abbruch gerne sehen möchten. Andere haben vielleicht schon drei Kinder geboren und sagen: »Ich weiß ja, wie so ein Ultraschall aussieht, Sie können ihn mir ruhig zeigen.« Aber es gibt eben auch Leute, die das nicht sehen möchten, weil die Situation auch so schon belastend genug ist. Die Ärztin wusste ja sogar, dass ich die Schwangerschaft abbrechen möchte, weil ich das am Telefon gesagt hatte. Trotzdem nicht darüber nachzudenken, ob so eine detaillierte Ultraschallbeschreibung gerade angebracht ist, fand ich nicht in Ordnung. Das war in dem Moment sehr schwer für mich, doch es wurde sogar noch schlimmer, als ich sie fragte, ob ich den Abbruch bei ihr in der Praxis durchführen könne. Im Nachhinein fast schon eine naive Frage, wenn man bedenkt, wie selten Fachkräfte geworden sind, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jedenfalls hat sie mich sehr pikiert angeschaut und gesagt: »Sowas machen wir in dieser Praxis nicht.« In dem Moment hat sie mir deutlich gezeigt, wie sie zu dem steht, was ich vorhabe. Das hat natürlich auch ihr Verhalten während des Ultraschalls noch mal in ein anderes Licht gerückt.

Menschen, die sich für einen Abbruch entscheiden, wird oft vorgeworfen, dass das eine egoistische Entscheidung sei. Wie denkst du darüber?

Ich habe mich damals schon gefragt, ob meine Situation es hergibt, ein Kind großzuziehen. Denn es heißt ja oft, Schwangerschaftsabbrüche seien Panikentscheidungen. Dieses Narrativ hat auch mich sehr beschäftigt. Rückblickend bin ich daher sehr dankbar, dass die Person bei der Beratungsstelle mir empfohlen hat, mir vor dem Abbruch selbst einen Brief zu schreiben. Das hat mir geholfen, zur Ruhe zu kommen, weil ich mir sagen konnte: »Ich habe mich hingesetzt, mir Gedanken darüber gemacht und sie sogar aufgeschrieben. Das ist keine Panikentscheidung.« Ich habe mich dennoch gefragt, was das für eine Zukunft wäre, in der ich ein ungewolltes Kind in die Welt setze. Ich glaube, es gibt Menschen, die sich in solchen Momenten für das Kind entscheiden und es dann auch lieben können. Ich glaube aber auch, dass es Menschen gibt, die das nicht können. Und deshalb halte ich es für wichtig, diese Entscheidung allen Menschen freizulassen. Und was diejenigen betrifft, die gegen Abtreibung sind: Ich finde es immer besonders eindrücklich, dass ihr Interesse an den Kindern zu stoppen scheint, wenn sie geboren werden. Ein Großteil dieser Leute setzt sich zwar vehement gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche ein, aber nur sehr wenige von ihnen setzen sich auch für die Rechte von Kindern ein – für mehr Kita-Plätze oder gegen Kinderarmut. Da hört das Interesse an den schützenswerten Kindern auf einmal auf. Es geht den meisten nämlich gar nicht um die Kinder, sondern darum, Kontrolle über schwangere Körper auszuüben.

Beratungsgespräch vor dem Schwangerschaftsabbruch

Bleiben wir mal kurz bei dem erwähnten Beratungsgespräch, das in Deutschland verpflichtend ist. Erzähl doch mal, wie dieses Gespräch abgelaufen ist.

Diese Gespräche können sehr unterschiedlich ablaufen, das hängt ganz von der Beraterin oder dem Berater ab. Ich hatte sehr viel Glück, da meine Beraterin mich direkt zu Beginn des Termins wissen ließ, dass ich die Bescheinigung auf jeden Fall bekommen werde – unabhängig davon, was ich ihr erzähle. Sie hat mir dadurch von Anfang an signalisiert, dass ich keine bestimmten Kriterien erfüllen muss, um die Beratungsbescheinigung zu erhalten. Und dann fragte sie mich, wie sicher ich mir auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent sei. Meine Antwort lautete: »Irgendwas um die 90 Prozent.« Daraufhin meinte sie: »Dann geht es heute nicht mehr darum, eine Entscheidung zu finden, denn die hast du bereits gefunden. Du brauchst bloß noch die nötigen Informationen, um diese Entscheidung umzusetzen.« Sie hat mich dann über die verschiedenen Methoden samt aller Vor- und Nachteile aufgeklärt. Außerdem hat sie mir Infos zu den in Frage kommenden Ärzten und Ärztinnen in der Region gegeben und im Anschluss hatte ich die Möglichkeit, ihr Fragen zu stellen. Aber das muss nicht immer so ablaufen. Ich habe auch Geschichten von Menschen gehört, die weniger gute Erfahrungen bei ihrem Beratungstermin gemacht haben. Meines Erachtens ist das auch eins der größten Probleme in diesem Ablauf: Man trifft immer wieder auf Leute, auf deren Wohlwollen man angewiesen ist. Von der Gynäkologin, die die Schwangerschaft feststellt, über die beratende Person bei Pro Familia, bis zum Mitarbeiter bei der Krankenkasse, falls man eine Kostenübernahme beantragen möchte. Man macht sich vulnerabel, wenn man immer wieder mit fremden Leuten über den geplanten Abbruch sprechen muss.

Methoden & Ablauf – medikamentös vs. operativ

  • Nachsorge: Schonung, Schmerzmittel nach ärztlicher Empfehlung, Kontrolltermin; bei Fieber, starken Blutungen oder Beschwerden sofort medizinisch abklären.
  • Medikamentöser Abbruch (bis ca. 9. SSW): Zwei Wirkstoffe (z. B. Mifepriston, dann Misoprostol) blockieren Schwangerschaftshormone und lösen Kontraktionen/Blutungen aus. Verlauf ähnelt einer stärkeren Blutung mit Krämpfen; Kontrolle in der Praxis vorgesehen.
  • Operativer Abbruch (meist bis 14. SSW): Vakuumaspiration in Praxis/Klinik, wenige Minuten, in Lokalanästhesie oder Kurznarkose. Körperliche Erholung oft schneller.

Bis Ende der neunten Woche kann man den Abbruch in Deutschland medikamentös durchführen, bis zum Ende der zwölften Woche geht es dann nur noch operativ. Inwiefern unterscheiden sich die Methoden voneinander und wofür hast du dich entschieden?

Bei einem medikamentösen Abbruch nimmt man in einem Abstand von 24 bis 48 Stunden Medikamente ein, die die Schwangerschaftshormone blockieren und Gebärmutterkontraktionen auslösen. Das kann bis zur neunten Woche gemacht werden. Die Blutungen und Schmerzen können insgesamt aber etwas länger anhalten als bei einem operativen Eingriff. Bei letzterem wird hingegen über die Vagina ein Röhrchen in den Uterus eingeführt und das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Dafür muss man dabei das Risiko einer Vollnarkose in Kauf nehmen. Ich habe mich damals für den operativen Eingriff entschieden, weil ich schon am Ende der achten Woche war – also an der Grenze. Ich hätte auch noch einen medikamentösen Abbruch machen dürfen, aber ich wollte es so schnell wie möglich über die Bühne bringen und hatte Angst, dass es sich andernfalls über mehrere Tage ziehen könnte.

In den meisten Praxen hängen überall schwangere Bäuche an den Wänden. Das ist nicht nur für Menschen schwer, die einen Schwangerschaftsabbruch möchten, sondern auch für Personen, die gerade eine Fehlgeburt hatten.

Leider hast du auch bei dem Abbruch selbst keine guten Erfahrungen gemacht. Was ist passiert?

Die Beraterin hatte mir mithilfe von Erfahrungsberichten bereits einiges über die möglichen Praxen vor Ort erzählt. Dabei erwähnte sie unter anderem einen älteren Arzt, der das schon relativ lange machte und dessen Praxis eher einem sterilen Umfeld entsprach. Ich weiß noch, dass ich dachte: »Okay, da gehe ich auf keinen Fall hin.« Doch dann habe ich eine Liste aller Praxen im Umkreis von 100 Kilometern bekommen, die Abbrüche durchführten, und er war der einzige Arzt, der die chirurgische Methode angeboten hat.

Also bist du bereits mit einem schlechten Bauchgefühl dorthin gegangen…

Ja, total. Ich war sehr dankbar, dass meine Eltern mich an dem Tag begleitet haben, aber das Beratungsgespräch war wild. Ich wurde mit sehr rassistischen Stereotypen konfrontiert, zum Beispiel, als der Arzt mich fragte, aus welchem Land der Vater des Kindes käme, da man schwangere Frauen in manchen Nationen zu Abbrüchen drängen würde.

Unfassbar.

Außerdem wurden mir zweifelhafte medizinische Verhütungsratschläge gegeben. Das war alles sehr unangenehm.

Wie ging es dir in den Tagen darauf?

Relativ gut. Bei mir hat sich schnell ein Gefühl der Erleichterung eingestellt, als es vorbei war. Die Angst vor Stigmatisierung und der Stress, der mit dem ganzen Prozess einhergeht, sind nicht zu unterschätzen. Die Entscheidung, die Schwangerschaft abzubrechen, war für mich nicht die größte emotionale Belastung. Dahingehend war ich mir die ganze Zeit über sehr sicher. Aber diese Termine durchlaufen zu müssen und die langen Wartezeiten haben unglaublich an mir gezerrt. Zwischen dem Beratungsgespräch und dem tatsächlichen Abbruchtermin lag fast eine Woche. Die Erleichterung war daher groß, als es endlich vorbei war. Ich hatte auch kaum Schmerzen danach und musste nur an einem Tag Schmerztabletten nehmen.

Kosten & Finanzierung beim Schwangerschaftsabbruch

  • Kostenrahmen: je nach Methode & Bundesland ca. 350–700 € (Richtwert).
  • Krankenkasse: übernimmt bei medizinischer oder kriminologischer Indikation (ärztlicher/behördlicher Nachweis nötig).
  • Einkommensabhängige Kostenübernahme: Bei geringem Einkommen können die Kosten auf Antrag (über Bundesland/Behörde) übernommen werden; Beratungsstellen helfen beim Verfahren.

Tipp: Frühzeitig bei pro familia/Donum Vitae/kommunalen Beratungsstellen nach Ärzt:innenlisten, Finanzierung und benötigten Unterlagen fragen.

Kommen wir zur Verarbeitung. Hast du mit deinen Freundinnen anschließend über den Abbruch gesprochen?

Ja, mit den meisten habe ich schnell darüber gesprochen. Bei vielen wusste ich ja bereits, wie sie zu dem Thema stehen. Daher musste ich mir zum Glück keine Sorgen bezüglich negativer Reaktionen machen. In meinem Freundeskreis wurde die Nachricht durch die Bank positiv aufgenommen. Sie waren für mich da und haben mich auch immer wieder gefragt, ob ich darüber sprechen möchte. Ich glaube, das ist ganz wichtig, weil nicht jede Person in der Situation das Bedürfnis hat, darüber zu reden. Ich weiß zum Beispiel auch von Leuten, die das Gefühl hatten, nur noch mit Samthandschuhen angefasst zu werden. Jedes Mal, wenn ein Baby in der Umgebung war, wurden sie mitleidig angeschaut. Aber mir ging es gut mit meiner Entscheidung, deshalb war ich meinen Freundinnen auch sehr dankbar, dass ich von Anfang an einen Raum hatte, in dem ich darüber reden konnte. In dem ich teilen konnte, was ich teilen wollte und sehr liebevoll aufgenommen wurde.

Schwangerschaftsabbruch und der Blick auf zukünftige Schwangerschaften

Inzwischen sind einige Jahre vergangen. Inwiefern hat diese Erfahrung deinen Blick auf Schwangerschaft im Allgemeinen verändert?

Ich glaube, was sich verändert hat, ist mein Blick auf eine zukünftige Schwangerschaft. Vorher war ich mir gar nicht sicher, ob ich überhaupt mal Kinder bekommen möchte. Dank dieser Erfahrung weiß ich heute: »Doch, ich habe Lust, irgendwann mal schwanger zu werden, wenn es der passende Moment für mich ist.« Außerdem bin ich zu einer Anlaufstelle für Menschen aus meinem Umfeld geworden, die Angst haben, ungewollt schwanger geworden zu sein – zum Beispiel, wenn sie nach einer Verhütungspanne nicht wissen, was sie tun sollen. Es ist schön, zu merken, dass die Leute sich trauen, zu mir zu kommen, sodass ich für sie da sein kann. Mir selbst hat eine solche Person in dem Moment gefehlt, weil ich niemanden fragen konnte: »Wie war das denn bei dir?« Wenn man die Weisheitszähne rausbekommt, hört man sich ja auch im Freundeskreis um, was da auf einen zukommt, was man essen darf und welche Schmerzmittel helfen. Bei einem Schwangerschaftsabbruch ist das nichts anderes. Leider hatte ich eine solche Anlaufstelle nicht.

Abtreibung: Aktivismus & gesellschaftliche Debatte

Um noch mal zurück zu den Gegnerinnen zu kommen: Viele davon bezeichnen sich ja als »Pro-Life«-Aktivistinnen. Was denkst du darüber?

Ich finde, das ist ein sehr beschönigender Begriff. Es gibt internationale Statistiken, aus denen hervorgeht, was passiert, wenn Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert werden. Es führt dazu, dass ungewollt Schwangere sterben. Schwangerschaftsabbrüche zählen weltweit zu den fünf häufigsten Ursachen von Schwangerensterblichkeit – vor allem, wenn sie verboten sind. Weil die Betroffenen es auf eine unsichere Art und Weise tun, wenn sie keinen sicheren Zugang dazu haben. Von daher finde ich dieses »Pro Life«-Argument sehr heuchlerisch. Wir sehen das aktuell zum Beispiel in den USA: Seit Schwangerschaftsabbrüche dort illegalisiert wurden, ist die Gefahr bei einem Abbruch eine zu Sepsis bekommen und an deren Folgen zu sterben, stark in die Höhe gegangen. Das ist eindeutig eine Folge der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Bist du selbst aktivistisch aktiv geworden, um dem etwas entgegenzusetzen?

Ich glaube, das ist einer von mehreren Gründen. Angefangen hat es damit, dass ich mir damals selbst gewünscht hätte, jemanden fragen zu können, was auf mich zukommt. Außerdem habe ich schnell gemerkt, dass mein Schwangerschaftsabbruch, trotz aller Hindernisse, ein Best-Case-Szenario war. Viele andere Menschen haben sehr viel schlechtere Erfahrungen gemacht. Das war spannend: In dem Moment, in dem ich angefangen habe, in meinem Umfeld darüber zu sprechen, sind immer mehr Geschichten ans Tageslicht gekommen. Meine Mutter hatte zum Beispiel einen Schwangerschaftsabbruch, meine Schwester und meine Cousine ebenfalls. Und dann gab es noch ein anderes Erlebnis, das mich nachhaltig beschäftigt hat. Kurz nach dem Abbruch, habe ich ein Praktikum in Berlin gemacht, wo ich an der Gegendemonstration vom sogenannten »Marsch für das Leben« teilgenommen habe. Das hat so viel Unverständnis und Wut in mir geweckt, weil es so sehr mit dem clashte, was ich gerade erfahren hatte. Die Kombination all dieser Aspekte hat den Stein ins Rollen gebracht – ich wollte einfach selbst aktiv werden und eine Informationsplattform schaffen. Damals gab es ja noch den Paragrafen 219a, der es Gynäkologen und Gynäkologinnen untersagte, über Abbrüche zu informieren. Es gab eine große Informationslücke zu dem Zeitpunkt.

Inzwischen studierst du selbst Medizin. Was möchtest du Gynäkolog*innen und medizinischem Personal gerne mit auf den Weg geben?

Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob die Schwangerschaft gewollt ist. Denn nicht für alle ist die Bestätigung einer Schwangerschaft eine gute Nachricht, das wissen Gynäkologinnen meist besser als andere Leute. Ich denke da an die Sprechstundenhilfe, die mir damals die entscheidende Frage am Telefon gestellt hat. Das sind einfache Stellschrauben, an denen man drehen kann. Außerdem wünsche ich mir mehr Fortbildungen in dem Bereich. Wir haben in den letzten 20 Jahren die Hälfte aller Gynäkologinnen verloren, die Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben, weil sie in Rente gegangen und nicht genug neue Leute nachgekommen sind. Es gibt tolle Vereine, die entsprechende Fortbildungen anbieten. Mein Wunsch wäre es, dass dieses Angebot künftig mehr Praxen nutzen, um Schwangerschaftsabbrüche anbieten zu können. Gerade der medikamentöse Abbruch kann ohne großen Mehraufwand angeboten werden. Auch Nicht-Gynäkolog*innen dürfen das machen – auch Christina Hänel, eins der großen Gesichter der Protestbewegung, ist eigentlich Hausärztin und bietet trotzdem Schwangerschaftsabbrüche an.

Fragst du dich noch manchmal, wie dein Leben mit Kind verlaufen wäre?

Der Gedanke spielt kaum noch eine Rolle. Am Anfang war er noch häufiger da, aber nie auf eine bereuende, sondern eher auf eine neugierige Art. Damals habe ich mich schon gefragt, wie es wäre, jetzt ein zwei Monate altes Kind zu haben. Aber inzwischen kommt das kaum noch vor. Die Entscheidung hat ja auch viel Positives mit sich gebracht, zum Beispiel meinen Entschluss, Medizin zu studieren. Das spielt natürlich noch eine sehr präsente Rolle in meinem Leben.

Wenn du die Möglichkeit hättest, der Laura, die damals diesen Brief geschrieben hat, aus heutiger Perspektive zu antworten, was würdest du ihr dann sagen?

Dass sie das gut macht, so wie sie es macht und dass sie keine Angst haben muss, weil sie liebe Leute um sich hat, die sie auffangen werden. Und dass sie darauf vertrauen kann, dass sie sich richtig entscheidet.

Liebe Laura, ich danke dir, dass du so offen mit mir über das Thema gesprochen hast. Und danke für deine Aufklärungsarbeit. Ich wünsche dir alles Gute für dein Medizinstudium.

Sehr gerne.

Schwangerschaftsabbruch-Glossar

Wichtige Begriffe erklärt

Buchstabe A

A – Abtreibung

Der Begriff „Abtreibung“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch synonym für „Schwangerschaftsabbruch“ verwendet. Juristisch wird er in Deutschland jedoch kaum genutzt, da er stigmatisierend wirken kann. Stattdessen spricht das Strafgesetzbuch (§218) vom „Schwangerschaftsabbruch“. Gemeint ist in beiden Fällen die Beendigung einer Schwangerschaft vor der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs. In öffentlichen Debatten ist „Abtreibung“ dennoch weit verbreitet, weshalb es wichtig ist, die Begrifflichkeiten sensibel einzusetzen.

Buchstabe B

B – Beratungspflicht

In Deutschland ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Abbruch nach der Beratungsregelung erfolgen soll. Diese Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff stattfinden und hat das Ziel, der Schwangeren eine ergebnisoffene Unterstützung zu bieten. Beratungsstellen wie Pro Familia oder Donum Vitae stellen die Bescheinigung aus, die Voraussetzung für den straffreien Abbruch ist. Die Beratung soll informieren und entlasten, darf aber nicht bevormunden.

Buchstabe C

C – Cytotec (Misoprostol)

Cytotec ist ein Medikament, das ursprünglich zur Behandlung von Magengeschwüren entwickelt wurde. In Kombination mit Mifepriston wird der Wirkstoff Misoprostol weltweit bei medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen eingesetzt, da er Kontraktionen der Gebärmutter auslöst. In Deutschland ist Cytotec offiziell nicht für diesen Zweck zugelassen (Off-Label-Use), wird aber unter medizinischer Aufsicht routinemäßig eingesetzt. Der Einsatz ist sicher und effektiv, sofern er fachgerecht erfolgt.

Buchstabe D

D – Dammbruch-Argument

Das sogenannte „Dammbruch-Argument“ wird in gesellschaftlichen Debatten über Abtreibung häufig von Abtreibungsgegner:innen angeführt. Es besagt, dass eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetze angeblich automatisch zu einer Abwertung menschlichen Lebens führe. Empirisch ist dieses Argument jedoch nicht haltbar: In Ländern mit liberaler Gesetzgebung sind die Abbruchzahlen nicht zwangsläufig höher, vielmehr sind Abbrüche dort sicherer und besser zugänglich.

Buchstabe E

E – Embryonenschutz

Der Embryonenschutz ist ein zentraler Begriff in der rechtlichen Diskussion rund um Schwangerschaftsabbrüche. In Deutschland beginnt der gesetzliche Schutz des Embryos ab der Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle). Das Strafgesetzbuch (§218) behandelt Abbrüche deshalb grundsätzlich als rechtswidrig, erlaubt sie aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Der Embryonenschutz wird oft als Gegenpol zur Selbstbestimmung der Schwangeren diskutiert.

Buchstabe F

F – Fristenregelung

Die Fristenregelung bestimmt, dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis (also bis etwa zur 14. Schwangerschaftswoche nach letzter Periode) straffrei durchgeführt werden können, wenn zuvor eine Beratung erfolgt ist. Diese Regelung gilt seit 1995 und stellt einen Kompromiss zwischen Selbstbestimmung und Embryonenschutz dar. Kritiker:innen fordern eine vollständige Entkriminalisierung, da Betroffene trotz Fristenregelung nach wie vor mit Stigmatisierung konfrontiert sind.

Buchstabe G

G – Genfer Erklärung

Die Genfer Erklärung (1948, überarbeitet 2017) ist das ärztliche Gelöbnis des Weltärztebundes, das die Selbstbestimmung von Patient:innen betont. Im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen spielt sie eine Rolle, weil Ärzt:innen darin verpflichtet werden, die Gesundheit und Autonomie von Patientinnen zu achten. Sie dient als ethische Grundlage für die Position, dass sichere Abbrüche Teil medizinischer Versorgung sind.

Buchstabe H

H – Hebammen

Hebammen sind in Deutschland traditionell für Schwangerschaftsbegleitung, Geburt und Wochenbett zuständig. Beim Schwangerschaftsabbruch spielen sie eine untergeordnete Rolle, gewinnen aber zunehmend Bedeutung in der psychosozialen Nachsorge. Manche Hebammen begleiten Betroffene nach einem Abbruch, etwa durch Gespräche oder körperorientierte Unterstützung.

Buchstabe I

I – Internationale Vergleiche

Die Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen unterscheidet sich weltweit stark. In vielen europäischen Ländern wie den Niederlanden oder Frankreich gelten liberalere Regelungen, die den Zugang erleichtern. In Polen oder Malta hingegen sind Abbrüche weitgehend verboten, was zu gefährlichen illegalen Eingriffen führt. Internationale Vergleiche zeigen deutlich: Je restriktiver die Gesetze, desto unsicherer die Abbrüche und desto höher die gesundheitlichen Risiken.

Buchstabe J

J – Judicial Bypass

Der Begriff stammt aus dem US-amerikanischen Rechtssystem. Minderjährige benötigen dort in vielen Bundesstaaten die Zustimmung der Eltern für einen Abbruch. Ist dies nicht möglich, können sie einen „Judicial Bypass“ beantragen: Ein Gericht entscheidet dann, ob die Betroffene reif genug ist, die Entscheidung eigenständig zu treffen. Das Verfahren kann jedoch mit zusätzlichem Stress, Verzögerungen und Stigmatisierung verbunden sein.

Buchstabe K

K – Kostenübernahme

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden in Deutschland nicht automatisch von den Krankenkassen übernommen. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa ein geringes Einkommen oder eine medizinische Indikation – kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Andernfalls müssen Betroffene die Kosten selbst tragen, die je nach Methode und Praxis zwischen 300 und 600 Euro liegen.

Buchstabe L

L – Lebensfähigkeit

Der Begriff „Lebensfähigkeit“ bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Fötus außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig wäre. Medizinisch liegt dieser Zeitpunkt in Deutschland etwa bei der 24. Schwangerschaftswoche, abhängig von der medizinischen Versorgung. In den meisten Ländern markieren Gesetze zur Abtreibung eine Grenze weit vor diesem Punkt, oft bei 12 oder 14 Wochen. Die Debatte wird politisch genutzt, um Abbrüche zeitlich zu begrenzen.

Buchstabe M

M – Mifepriston

Mifepriston ist ein Medikament, das in Kombination mit Misoprostol (Cytotec) den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht. Es blockiert das Hormon Progesteron, das für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft notwendig ist. Dadurch wird die Gebärmutterschleimhaut abgebaut und die Schwangerschaft beendet. In Deutschland ist Mifepriston zugelassen und wird bis zur 9. Schwangerschaftswoche eingesetzt.

Buchstabe N

N – Nachsorge

Die Nachsorge nach einem Schwangerschaftsabbruch ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Sie umfasst eine ärztliche Kontrolle, meist ein bis zwei Wochen nach dem Eingriff, um sicherzustellen, dass keine Gewebereste in der Gebärmutter verblieben sind und keine Komplikationen auftreten. Auch psychologische Betreuung kann Teil der Nachsorge sein.

Buchstabe O

O – Objektivierungsargument

Das Objektivierungsargument wird häufig in ethischen Debatten rund um Schwangerschaftsabbrüche verwendet. Gegner:innen behaupten, dass Abbrüche das Leben „verdinglichen“ und die Würde des Embryos verletzen. Befürworter:innen kritisieren, dass dieses Argument die Schwangere auf ein „Gefäß“ reduziert und ihre Selbstbestimmung missachtet.

Buchstabe P

P – Paragraf 218

Paragraf 218 des Strafgesetzbuches regelt den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Er stellt Abbrüche grundsätzlich unter Strafe, lässt sie aber unter bestimmten Bedingungen – wie Beratung und Einhaltung der Frist – straffrei. Seit Jahrzehnten ist §218 Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Debatten.

Buchstabe Q

Q – Qualifizierte Ärzt:innen

Da Schwangerschaftsabbrüche besondere medizinische Kenntnisse erfordern, dürfen sie in Deutschland nur von qualifizierten Ärzt:innen durchgeführt werden. In der Praxis bedeutet das: Die Fachkraft muss über eine gynäkologische Ausbildung und Erfahrung im Umgang mit Abbruchmethoden verfügen. Ein Problem ist, dass immer weniger Ärzt:innen in diesem Bereich tätig sind – viele gehen in Rente, während der Nachwuchs fehlt.

Buchstabe R

R – Religiöse Einflüsse

Religion spielt in der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche weltweit eine große Rolle. Vor allem die katholische Kirche lehnt Abtreibungen strikt ab und beeinflusst damit Politik und Gesellschaft – auch in Deutschland. Religiöse Argumente betonen häufig den „Schutz des ungeborenen Lebens“, während feministische Theologien die Selbstbestimmung der Frau in den Vordergrund stellen.

Buchstabe S

S – Selbstbestimmung

Das Recht auf Selbstbestimmung ist eines der zentralen Argumente für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es bedeutet, dass jede Person über ihren Körper und ihre Fortpflanzung selbst entscheiden darf. In Deutschland steht dieses Recht jedoch im Spannungsverhältnis zum Embryonenschutz nach §218.

Buchstabe T

T – Tabuisierung

Trotz rechtlicher Regelungen bleibt der Schwangerschaftsabbruch in vielen Gesellschaften ein Tabuthema. Betroffene berichten oft, dass sie sich allein gelassen fühlen, weil kaum offen darüber gesprochen wird. Diese Tabuisierung führt zu Schamgefühlen, Stigmatisierung und mangelndem Wissen.

Buchstabe U

U – Unsichere Abbrüche

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet zwischen sicheren und unsicheren Abbrüchen. Unsichere Abbrüche finden ohne medizinische Standards statt – etwa durch Laien, ohne sterile Bedingungen oder mit gefährlichen Substanzen. Weltweit sterben jedes Jahr zehntausende Frauen an den Folgen unsicherer Abbrüche.

Buchstabe V

V – Verhütungsmittel

Verhütungsmittel spielen eine zentrale Rolle in der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche. Kritiker:innen argumentieren oft, Abbrüche ließen sich durch konsequente Verhütung vollständig vermeiden. Die Realität ist komplexer: Kein Verhütungsmittel schützt zu 100 Prozent. Zudem sind Faktoren wie Verfügbarkeit, Kosten und Nebenwirkungen entscheidend.

Buchstabe W

W – Wegweisende Urteile

Gerichtsurteile haben die rechtliche Situation von Schwangerschaftsabbrüchen stark geprägt. In Deutschland war das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1993 wegweisend, das den Kompromiss aus Fristenregelung und Beratungspflicht bestätigte. International sind Urteile wie „Roe v. Wade“ (1973) in den USA oder jüngst dessen Aufhebung 2022 bedeutsam.

Buchstabe X

X – Xenophobie & Abtreibung

Xenophobe Stereotype spielen in Abtreibungsdiskursen eine verdeckte Rolle. Manche Gegner:innen behaupten etwa, Migrantinnen würden häufiger Abbrüche vornehmen oder gezielt dazu gedrängt. Solche Narrative stützen rassistische Vorurteile und lenken vom eigentlichen Thema ab: dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung.

Buchstabe Y

Y – Young Feminists

Junge Feminist:innen prägen die aktuelle Abtreibungsdebatte maßgeblich. Durch soziale Medien vernetzen sie sich global und bringen neue Perspektiven in die Diskussion. Hashtags wie #mybodymychoice oder #shoutyourabortion haben gezeigt, wie digitale Aktivismen Tabus brechen und Erfahrungsberichte sichtbar machen können.

Buchstabe Z

Z – Zwangsberatung

Als Zwangsberatung bezeichnen Kritiker:innen die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland. Zwar soll sie offiziell ergebnisoffen sein, viele Betroffene empfinden die Pflicht jedoch als bevormundend und belastend. Besonders problematisch ist, dass die Beratung Voraussetzung für die Straffreiheit des Abbruchs ist – damit steht die Selbstbestimmung unter juristischem Vorbehalt.

Hilfreiche Anlaufstellen zum Thema Abtreibung

Du bist schwanger und weißt nicht, wie es weitergeht?
Es kann überwältigend sein, nach einem positiven Schwangerschaftstest plötzlich vor so einer Entscheidung zu stehen. Neben den vielen Gedanken und Gefühlen tauchen meist auch ganz praktische Fragen auf: Wo finde ich eine Beratungsstelle? Wer führt den Abbruch durch? Welche Fristen gelten und welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Damit du damit nicht allein bleibst, gibt es in Deutschland anerkannte und erfahrene Anlaufstellen. Sie unterstützen dich mit rechtlich notwendiger Beratung, geben dir verlässliche Informationen zu Methoden und Abläufen und vermitteln dir Ärzt:innen und Kliniken, die Abbrüche durchführen. Wenn du es wünschst, findest du dort auch psychosoziale Begleitung, um den Prozess emotional besser zu bewältigen.

Pro Familia
https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch

Bundesärztekammer: Liste von Ärzt*innen
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/schwangerschaftsabbruch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/

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